Eine Wohnungsauflösung muss manchmal schnell organisiert werden, z. B. wenn ein geliebter Mensch ins Pflegeheim zieht oder verstorben ist. Die Wohnung / das Haus muss schnell geräumt werden, damit die Mietkosten nicht zu lange laufen oder damit ein Verkauf stattfinden kann. Vielleicht wohnen Sie nicht in der Nähe oder möchten sich der emotionalen Belastung nicht aussetzen? Dann sind wir für Sie da. 

Wir treffen Sie oder eine Sie vertretende Person zunächst in dem Objekt und besprechen persönlich, welche Möbel, Haushaltsgegenstände und Erinnerungsstücke Sie behalten möchten bzw. welche transportiert werden sollen. Wir kennzeichnen die Gegenstände und bringen sie gerne für Sie an Ihren Wunschort. Selbstverständlich können Sie den Transport dieser ausgewählten Gegenstände auch selbst vornehmen.

Sie sind Vermieter*in, Verwalter*in, Betreuer*in oder Makler*in und müssen eine Räumung organisieren bzw. vermitteln den Service? Auch dann sind wir die richtigen Ansprechpartner*innen. Wir erledigen die Wohnungsauflösung inkl. der gewünschten Arbeiten schnell und professionell.

Unser Service im Überblick:

Wir räumen die Wohnung oder das ganze Haus inkl. Wintergarten, Garage, Nebengebäude und den Garten und lösen auf Wunsch den gesamten Haushalt auf.

Unser Service für Sie:

  • ein Vor-Ort-Termin zur genaue Festlegung, was entsorgt werden soll und welche Gegenstände ggf. bleiben sollen
  • gemeinsame Kennzeichnung und Dokumentation der nicht zu entsorgenden Gegenstände
  • Berücksichtigung der verwertbaren Gegenstände
  • auf Wunsch werden Einbaumöbel, Küche, Teppiche, Fliesen, Tapeten, Gardinen, Lampen, Bohrlöcher und Leisten entfernt
  • kostenloses und unverbindliches Angebot zum Festpreis nach der Besichtigung
  • kurzfristige, zuverlässige und diskrete Erledigung
  • Übergabe der Wohnung im besenreinen Zustand
  • auf Wunsch können Renovierungsarbeiten erfolgen
  • fach- und umweltgerechte Entsorgung
  • auf Wunsch erfolgt der Transport der nicht zu entsorgenden Gegenstände an einen Wunschort
Wie teuer ist eine Wohnungsauflösung / Haushaltsauflösung / Geschäftsauflösung / Firmenauflösung / Betriebsauflösung / Entrümpelung?

Die Höhe lässt sich nicht seriös vorhersagen. Die Kosten hängen von der Menge der zu entsorgenden Möbel, Haushaltswaren und von weiteren gewünschten Dienstleistungen ab. Für die Preisermittlung kommen wir kostenlos zu Ihnen. Wir begutachten das Objekt, sprechen mit Ihnen Ihre Wünsche durch und bewerten die verwertbaren Gegenstände. Wir erstellen ein Angebot, welches für Sie kostenlos und unverbindlich ist.

Welche Leistungen sind im Festpreis enthalten?

Im Festpreis für die Wohnungsauflösung / Haushaltsauflösung / Geschäftsauflösung / Firmenauflösung / Betriebsauflösung / Entrümpelung sind alle vereinbarten Leistungen enthalten. Diese legen Sie selbst in unserem Gespräch fest, bevor sie im Angebot aufgeführt werden. Natürlich sind dort auch der Transport, die Kosten für die fachgerechte Entsorgung sowie alle Lohnkosten enthalten.
Ausgenommen ist immer die Entsorgung von Sondermüll. Diese Entsorgung erfolgt im Nachweis.

Wie schnell können Sie die Wohnungsauflösung / Haushaltsauflösung / Geschäftsauflösung / Firmenauflösung / Betriebsauflösung / Entrümpelung vornehmen?

In der Regel können wir Ihnen einen Termin für die Wohnungsauflösung / Haushaltsauflösung / Geschäftsauflösung / Firmenauflösung / Betriebsauflösung / Entrümpelung wenige Tage nach der Auftragserteilung anbieten. Gerne berücksichtigen wir dabei Ihren Wunschtermin.

Wie lange dauert eine Wohnungsauflösung / Haushaltsauflösung / Geschäftsauflösung / Firmenauflösung / Betriebsauflösung / Entrümpelung?

Je nach Größe des Objekts dauert eine Wohnungsauflösung / Haushaltsauflösung / Geschäftsauflösung / Firmenauflösung / Betriebsauflösung / Entrümpelung einen halben bis zu zwei Tagen.

Kann die angebotene Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden?

Sie erhalten von uns eine Rechnung für die Wohnungsauflösung / Haushaltsauflösung / Geschäftsauflösung / Firmenauflösung / Betriebsauflösung / Entrümpelung. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen als haushaltsnahe Leistung bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Bitte wenden Sie sich dazu an eine*n Steuerberater*in Ihres Vertrauens.

Wie hoch ist der Betrag für die die verwertbaren Gegenstände?

Die Höhe der anrechenbaren Zahlung variiert stark. Sie ist abhängig von dem Wert der Gegenstände und der Wiederveräußerbarkeit. Leider ist es so, dass in der Regel weniger angerechnet werden kann, als vielleicht erwartet wird. Die Gründe sind u.a., dass der Wert oft zu hoch eingeschätzt wird, da die emotionale Bindung den Wert höher erscheinen lässt, als er objektiv ist. Berücksichtigt werden muss auch, dass die Gegenstände noch transportiert, gelagert, zum Verkauf vorbereitet, katalogisiert und verkauft werden müssen. Bei besonders speziellen und wertvollen Einzelstücken kann es sinnvoll sein, sie in einem Antiquariat zum Verkauf anzubieten.

Kaufen Sie auch gebrauchte Möbel und Haushaltswaren an?

Nein, wir kaufen keine Möbel und Haushaltswaren an. Der Service der Verwertung von Möbeln und Haushaltswaren wird nur im Zusammenhang mit einem erteilten Auftrag für die Haushaltsauflösung / Wohnungsauflösung / Firmenauflösung / Entrümpelung angeboten.